Rechtsprechung
LAG Sachsen, 26.09.2003 - 2 Sa 182/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Weiterzahlung der Amtszulage als Schulleiterin einer Grundschule; Anspruch auf die Amtszulage bei Angestellten im Öffentlichen Dienst; Anspruch auf Zahlung einer Ausgleichszulage
- Judicialis
ZPO § 543 a. F.; ; ÄndTV Nr. 1 § 2 Nr. 3 Satz 1 zum BAT-O; ; ÄndTV Nr. 1 § 2 Nr. 3 zum BAT-O; ; BBesG § 13 Abs. 1 BBesG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Amtszulage, Ausgleichszulage, Schulleiter/in, Schülerzahl, Tarifautomatik - Amtszulage oder Ausgleichszulage für Schulleiterin bei gesunkener Schülerzahl; den vom BAG - Urteil vom 05.09.02 - 8 AZR 620/01 - angewendeten Änderungstarifvertrag vom 27.02.98 gibt es nicht: die dortigen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dresden, 10.11.1999 - 12 Ca 2165/99
- LAG Sachsen, 26.09.2003 - 2 Sa 182/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01
Eingruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin einer Grundschule in Sachsen …
Auszug aus LAG Sachsen, 26.09.2003 - 2 Sa 182/03
Nach dem Ergebnis der Berufungsverhandlung sind beiden Parteien die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 14.02.2002 - 8 AZR 313/01 - sowie vom 05.09.2002 - 8 AZR 620/01 -, in deren Erwartung die Sache ruhend gestellt war, bekannt.a) Nach der ständig wiederholten Auffassung des Bundesarbeitsgerichts geht die für die Eingruppierung von Lehrkräften ursprünglich einmal maßgeblich gewesene tarifliche Verweisung des § 2 Nr. 3 Satz 1 ÄndTV Nr. 1 zum BAT-O auf die beamtenrechtlichen Vorschriften seit dem Außerkrafttreten der Zweiten Besoldungsübergangsverordnung ins Leere, wenn Lehrkräfte mit Abschlüssen nach dem Recht der DDR - wie die Klägerin - betroffen sind (BAG vom 05.09.2002 - 8 AZR 620/01 -, dok. in JURIS, mit eingehender Begründung dieses Ergebnisse sowie m. w. N.).
Das Bundesarbeitsgericht hat zu einem gleichen Sachverhalt mit dem bereits angezogenen Urteil vom 05.09.2002 (a. a. O.) entschieden, dass bei einer Verweisung der auch hier von den Parteien gewählten Art die allgemeinen Grundsätze der sog. Tarifautomatik Anwendung finden, was bedeutet, dass sich der Anspruch aufgrund der eingetretenen Veränderung der Anspruchsvoraussetzungen seinerseits ändert.
Auch in der Sache hat das Bundesarbeitsgericht in dem Urteil vom 05.09.2002 (a. a. O.) keine Einwendungen gehabt und die Anknüpfung der "Besoldung" der Schulleiter an die Schülerzahl als sachgerecht und plausibel angesehen.
Denn diese Vorschrift befasst sich nicht mit der Eingruppierung der Lehrkraft (BAG vom 05.09.2002, a. a. O.).
Eine entsprechende Anwendung der Regelung verbietet sich, weil sich der arbeitsrechtliche Status der Klägerin durch das Absinken der Schülerzahlen nicht ändert und die Veränderung der Vergütung im Übrigen gerade der Automatik entspricht (BAG vom 05.09.2002, a. a. O., "Tarif"automatik).
- BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 313/01
Rückgruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin
Auszug aus LAG Sachsen, 26.09.2003 - 2 Sa 182/03
Nach dem Ergebnis der Berufungsverhandlung sind beiden Parteien die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 14.02.2002 - 8 AZR 313/01 - sowie vom 05.09.2002 - 8 AZR 620/01 -, in deren Erwartung die Sache ruhend gestellt war, bekannt. - BAG, 19.01.1995 - 6 AZR 545/94
Funktionszulage - Leistungsbestimmung durch Arbeitgeber
Auszug aus LAG Sachsen, 26.09.2003 - 2 Sa 182/03
In der Einstellung der Zahlung lag damit auch kein - konkludent ohnehin möglicher - Widerruf einer zu Recht bezogenen freiwilligen Leistung, wofür allein - wegen erneuten Gebrauchs des Bestimmungsrechts - die Grundsätze billigen Ermessens zu beachten gewesen wären (BAG vom 19.01.1995 - 6 AZR 545/94 -, AP TVAL II § 10 Nr. 2).
- LAG Sachsen, 07.05.2004 - 2 Sa 482/03
Amtszulage für Schulleiter nach gesunkener Schülerzahl
Dieses - bislang ersichtlich unbeanstandete - System haben die Parteien durch ihren Änderungsvertrag lediglich in Bezug genommen und übrigens auch nicht in Frage gestellt (vgl. bereits Urteil der Kammer vom 26.09.2003 - 2 Sa 182/03 -).